Die Kraft, Berge versetzen zu können, liegt in uns selbst...

Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Behandlung werden von Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen in aller Regel ohne große Probleme übernommen.

Vereinbaren Sie mit mir einen ersten Termin zu einem diagnostischen Gespräch, in dem wir uns kennenlernen können und die Erforderlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung überprüfen. Wenn wir uns gemeinsam zu einer Therapie entscheiden, vereinbaren wir bis zu fünf Termine zu sogenannten probatorischen Sitzungen. Ziel dieser Sitzungen ist die Überprüfung der Indikation, das Erproben der Therapieform und eine erweiterte Diagnostik. Nach diesen Probesitzungen ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Beihilfestelle erforderlich.

Das Verfahren der Kostenübernahme wird von den Beihilfestellen unterschiedlich gehandhabt.

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle über die Schritte, die zur Übernahme der Therapiekosten erforderlich sind. Lassen Sie sich die hierzu notwendigen Formulare zusenden. Bei den Formaliäten unterstütze ich Sie gerne.

Ihre Private Krankenversicherung schließt sich der Genehmigung der Beihilfestelle üblicherweise an. Gegebenenfalls ist hier jedoch noch ein eigenständiger Antrag zu stellen. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen zu den Kostenübernahmen für Privatversicherte.

Nach der Genehmigung durch die Beihilfestelle und Ihre Private Krankenversicherung kann die Psychotherapie beginnen.